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Wichtige Information zu Ihrer stationären Vorsorgemaßnahme

By September 21, 2023Dezember 6th, 2023No Comments

Aktuelle gesetzliche Änderungen mit Wirksamkeit ab dem 01.03.2023 haben zur Folge, dass es keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) während Ihres stationären Klinikaufenthaltes gibt. Selbstverständlich dürfen Sie zu Ihrem eigenen Schutz jederzeit einen MNS tragen. Es besteht keine Pflicht mehr für einen POC-Schnelltest vor Anreise. Wir bitten Sie aber, sehr achtsam in Bezug auf frisch auftretende Infekte unmittelbar vor Anreise zu sein. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, wenn Sie aufgrund von Anzeichen eines (fiebrigen) Erkältungsinfekts unsicher sind. Die Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit für Sie, Ihre Kinder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Klinik steht für uns nach wie vor an erster Stelle und daher erbitten wir Ihre allergrößte Sorgfalt und Mitarbeit. Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen eine gute Anreise ins unser wunderschönes Ammerland.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der MVKK

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